Zu unseren zentralen Beratungsfeldern zählt das Gesellschaftsrecht. Das Spektrum unserer Mandanten reicht dabei von "Start-up"-Unternehmen über Familiengesellschaften und größere mittelständische Unternehmen bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Gestaltungsberatung, beispielsweise bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften sowie bei der Unternehmensnachfolge und der Bildung von Joint Ventures im In- und Ausland, als auch die Beilegung von Konflikten zwischen Gesellschaftern. Wir vertreten unsere Mandanten zudem regelmäßig in gesellschaftsrechtlichen Spezialverfahren wie aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen und Spruch- oder Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz.
geboren 1977, Studium in Kiel, Rechtsanwältin seit 2006, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Spezialisierung: Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Dr. Friderike Pannier schwerpunktmäßig Kreditinstitute, gerichtlich wie außergerichtlich, auch überregional, besonders im Bereich des Kreditvertrags- und Kreditsicherheitenrechts sowie in anlageberatungsrechtlichen Fragestellungen. Daneben betreut sie wirtschafts- und erbrechtliche Mandate, überprüft und entwirft Allgemeine Geschäftsbedingungen und vertritt Krankenhäuser im Bereich des Medizinrechts.