KARTELLRECHT.

Mit langjähriger Erfahrung beraten und vertreten wir Unternehmen, Verbände sowie die öffentliche Hand in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen die Vorbereitung und Begleitung von Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission sowie die Vertretung unserer Mandanten in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren. Dabei beginnt unsere Tätigkeit regelmäßig schon bei der internen Prüfung kartellrechtlich sensibler Vorhaben sowie der Beratung unserer Mandanten bei der kartellrechtskonformen Umsetzung und Gestaltung von Verträgen und Transaktionsprozessen.

Sollte bereits gegen Kartellrecht verstoßen worden sein, helfen wir unseren Mandanten zeitnah bei der Abstellung der Verstöße, bei der Setzung von Markern und der Erstellung von Bonusanträgen sowie zukunftsgewandt beim Aufbau nachhaltiger und praxistauglicher Compliance-Programme.

Nach dem Abschluss kartellbehördlicher Bußgeld- und Missbrauchsverfahren übernehmen wir die nötigenfalls auch forensische Durchsetzung bzw. Abwehr kartellrechtlich begründeter Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche im Rahmen der stetig an Bedeutung gewinnenden Follow-on-Verfahren.

Tilmann Kruse

Tilmann Kruse

Partner, Rechtsanwalt
Standort:
Kaltenkirchen
Bernd Richter

Dr. Bernd Richter

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Standort:
Kaltenkirchen