BMZ-Rechtsanwalt bewertet Urteil im Verfassungsblog

Das Urteil des VG Berlin untersagt „Officer Denny“ das Betreiben eines privaten TikTok-Accounts, mit dem er über seinen Alltag als Polizist informiert.

„Officer Denny“ hatte für Schlagzeilen gesorgt, als er ein Interview mit dem bekannten „Clan-Chef“ Arafat Abou-Chaker gestreamt hatte. Der Dienstherr bewertete das Interview als schwerwiegendes Dienstvergehen und untersagte dem Polizeioberkommissar die Tätigkeit als Influencer. Der Fall landete letztlich vor dem Verwaltungsgericht, das dem Dienstherrn in seinem Urteil weitgehend Recht gab. Dr. Nicolas Harding, Anwalt für Öffentliches Recht bei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN, setzt sich ausführlich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts auseinander. Er bewertet das Urteil als grundsätzlich überzeugend, bemängelt jedoch die grundrechtlichen Ausführungen des Gerichts. Den gesamten Beitrag finden Sie hier.