BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN vertritt Apotheker und Verbraucher vor dem VG Köln bei Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Aktualisierung der sog. Länderliste.

Aus der sog. Länderliste, die auf § 73 Abs. 1 Satz 3 des Arzneimittelgesetzes gründet, ergibt sich, welche Länder im Hinblick auf den Versandhandel von Arzneimitteln vergleichbare Sicherstandards wie in Deutschland aufweisen.

Diese Liste wurde seit dem Jahre 2011 nicht aktualisiert und derzeit befinden sich auch die Niederlande auf dieser Liste. Nachdem das Gesundheitsministerium über drei Monate nicht den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, beschieden hat, wurde nunmehr Untätigkeitsklage erhoben. Ziel der Klage ist es, dass der Versandhandel von rezeptpflichtigen Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland nicht mehr möglich ist, solange es keine vergleichbaren Sicherheitsstandards für den Versandhandel von Arzneimitteln in den Niederlanden gibt.

Hier befindet sich dazu die Pressemitteilung der Freien Apothekerschaft.