BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN vertritt Fachhochschule Kiel erfolgreich in öffentlich-rechtlichem Äußerungsstreit vor dem OVG Schleswig

Ein emeritierter Professor der Fachhochschule Kiel und ausgewiesener Experte für Wind-kraftenergieanlagen hatte im Dezember 2023 vor den Produkten eines Herstellers von Windkraftanlagen für den Privatgebrauch gewarnt.

Der Hersteller forderte den Wissenschaftler zunächst auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Als dieser sich weigerte, strebte der Hersteller ein auf Unterlassung gerichtetes Eilverfahren vor dem VG Schleswig an.

Bereits in diesem Verfahren wurde die Fachhochschule Kiel erfolgreich vertreten, sodass das VG Schleswig den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im April 2024 ablehnte. Das Gericht stufte die der Warnung zugrunde liegende Aussage als wahre Tatsachenbehauptung ein, betonte die Wissenschaftsfreiheit des Hochschullehrers und verneinte das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr. Dem folgte das OVG Schleswig nun mit Beschluss vom 02.10.2024. Es verneinte – wie von den Prozessbevollmächtigten Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding vorgetragen – sowohl das Vorliegen eines Anordnungsgrundes als auch eines Anordnungsanspruchs.

BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN hat sich als eine von wenigen Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland auf die Beratung und (gerichtliche) Vertretung im öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht spezialisiert. Die besonderen Rechtsfragen des öffentlich-rechtlichen Äußerungsrechts stellen sich immer dann, wenn nicht Private, sondern Hoheitsträger Urheber einer streitigen Äußerung sind. Mandate im Bereich des öffentlich-rechtlichen Äußerungsrechts werden maßgeblich von RA Dr. Fiete Kalscheuer und RA Dr. Nicolas Harding betreut.

Dr. Fiete Kalscheuer    Dr. Nicolas Harding