OVG Greifswald setzt Veränderungssperre der Gemeinde Zinnowitz vorläufig außer Kraft

Das OVG Greifswald hat mit Beschluss vom 06.09.2024 die Veränderungssperre zur Sicherung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Struktursicherung der vorhandenen Bebauung für den Bereich innerhalb Dannweg, Möwenstraße, Dünenstraße, Vinetastraße“ vorläufig außer Kraft gesetzt.

Der Gemeinde Zinnowitz fehle für den Erlass der Veränderungssperre eine positive Vorstellung, welche zukünftigen Nutzungen in dem Plangebiet zulässig sein sollen. Die Gemeinde hatte in dem Aufstellungsbeschluss begründet, dass Betriebe des Beherbergungsgewerbes zukünftig im Plangebiet ausgeschlossen sein sollten. Damit wollte die Gemeinde Zinnowitz, den Bau von Ferienwohnungen begrenzen.

Die Gemeinde hatte in ihrem Aufstellungsbeschluss die Begriffe für „Ferienwohnen“ und „Beherbergungsgewerbe“ synonym verwendet. Dies hielt das OVG Greifswald für unzulässig, denn dies seien rechtlich unterschiedliche Nutzungen, so dass die Gemeinde gerade keine positiven Vorstellungen von den zukünftigen zulässigen Nutzungen im Plangebiet hätte.

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RAin Judith Foest