Der Titel der Dissertationsschrift lautet „Die Interpretationstheorie der Reinen Rechtslehre“. Sie beschäftigt sich mit Fragen zur juristischen Auslegungslehre, d.h. mit Fragen zur Auslegung von Rechtsnormen. Herr Algin bezieht dabei Beiträge von Schülern Kelsens ein und zeichnet so ein Gesamtbild der Interpretationstheorie der sogenannten Wiener Rechtstheoretischen Schule.