BMZ-Rechtsanwältin verfasst Artikel in der NJW

Rechtsanwältin Charlotte Gaschke befasst sich in ihrem NJW-Beitrag mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.04.2024 (Az.: 2 Ca 345/23) zu den Plagiatsvorwürfen gegenüber der Professorin für Politikwissenschaft Ulrike Guérot.

Gegenstand des Urteils ist die Reichweite des Wissenschaftsbegriffs. Das Gericht hatte die Frage zu bewerten, ob auch populärwissenschaftliche Schriften Wissenschaft im Sinne des Art 5 Abs. 3 GG darstellen. Zu Recht kommt es zu dem Ergebnis, dass die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis auch an Werke der Populärwissenschaft anzulegen sind – und deren Nichtbeachtung mithin einen Kündigungsgrund darstellen kann.

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Charlotte Gaschke